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Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Benutzerordnung

Die Benutzerordnung regelt die Bedingungen, unter denen das Angebot genutzt werden kann.

Präambel

Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der TU Dortmund betreibt eine Informationsverarbeitungs-Infrastruktur (IV-Struktur), bestehend aus Datenverarbeitungsanlagen (Rechnern), Kommunikationssystemen (Netzen) und weiteren Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung.

Die vorliegende Benutzerordnung regelt die Bedingungen, unter denen das Angebot genutzt werden kann.

Die Benutzungsordnung

  • stellt die Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Infrastruktur auf,
  • weist hin auf die zu wahrenden Rechte Dritter (z.B. Softwarelizenzen, Auflagen der Netzbetreiber, Datenschutzaspekte),
  • verpflichten den/die Benutzer/Benutzerin zu korrektem Verhalten
  • klärt auf über eventuelle Maßnahmen des Bertreibers bei Verstößen gegen die Benutzungsregelungen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Benutzungsordnung gilt für die für Retina bereitgehaltene IV-Infrastruktur, bestehend aus Datenverarbeitungsanlagen (Rechnern), Kommunikationssystemen, weiteren Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung und deren Räumlichkeiten.

§ 2 Benutzerkreis und Aufgaben

  1. Die in § 1 genannten IV-Ressourcen stehen den Mitgliedern der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der TU Dortmund zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit kostenlos zur Verfügung.
  2. Anderen Personen kann die Nutzung gestattet werden.

§ 3 Zulassungsverfahren

  1. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn zukünftige Benutzer/Benutzerinnen die entsprechende Anmeldemaske vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt und die Angaben mit Hilfe eines Lichtbildausweises bestätigen kann.
  2. Der formale Antrag (Anmeldung) auf die Zulassung beinhaltet folgende Angaben: Name, Vorname, Matrikelnummer, Studienbeginn, Studienrichtung, E-Mail-Adresse und die Erklärung, dass der Benutzer diese Benutzungsordnung anerkennt. Diese personenbezogenen Daten werden nur für administrativen Zwecken verwendet und im Sinne des Datenschutzes nicht an Dritte weitergeleitet.
  3. Über den Antrag entscheidet der Retina Systemadministrator. Er kann die Erteilung der Benutzungsberechtigung vom Nachweis bestimmter Kenntnisse über die Benutzung der Dienste oder Anlagen abhängig machen.
  4. Mit der Zulassung erkennt der/die Benutzer/Benutzerin diese Benutzungsordnung an.
  5. Die Zulassung endet mit der Angehörigkeit zur Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der TU Dortmund.

§ 4 Rechte und Pflichten des/der Benutzers/Benutzerin

  1. Die IV-Ressourcen nach §1 dürfen nur zu den in §2 (1) genannten Zwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu anderen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
  2. Der/die Benutzer/Benutzerin ist verpflichtet, darauf zu achten, dass er die vorhandenen Betriebsmittel verantwortungsvoll nutzt.
    Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche begründen.
  3. Der/die Benutzer/Benutzerin hat jegliche Art der missbräuchlichen Benutzung der IV-Infrastruktur zu unterlassen. Er ist insbesondere dazu verpflichtet
    1. ausschließlich mit seiner Benutzerkennung zu arbeiten; die Weitergabe von Kennungen und Passwörtern ist nicht gestattet,
    2. Der/die Benutzer/Benutzerin trägt die volle Verantwortung für alle Aktionen, die unter seiner Benutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, denen er fahrlässig den Zugang ermöglicht hat.

      Der/die Benutzer/Benutzerin ist darüber hinaus verpflichtet:
       
    3. bei der Benutzung von Software, Texten, Bildern oder anderen Daten die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa Urheberrechtschutz und Copyright zu beachten.
    4. Störung, Beschädigungen und Fehler an den Geräten und des Systems nicht selbst zu beheben, sondern unverzüglich dem Administrator mitzuteilen. Es ist untersagt, Eingriffe in die Hardware-Installation vorzunehmen oder die Konfiguration des Betriebssystems oder des Netzwerkes zu verändern.
    5. für die Datensicherung selbst zu sorgen. Ein Schadensersatz aufgrund eines Datenverlustes ist ausgeschlossen.
    6. nur die Programme zu nutzen, die von den Systemadministratoren auf den Retina-Rechnern installiert wurden.
      Ausnahmen werden auf der Retina-Webseite bekannt gegeben.
       
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere folgende Verhaltensweisen nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind:
    1. Ausspähen von Daten
    2. unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten
    3. Computersabotage und Computerbetrug
    4. die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen oder rassistischen Gedankenguts
    5. die Verbreitung von Pornographie
    6. Abruf und Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie

      Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der TU Dortmund behält sich die Verfolgung strafrechtlicher Schritte vor.
       

§ 5 Folgen einer missbräuchlichen oder gesetzeswidrigen Benutzung

  1. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, insbesondere des § 4 (Pflichten des/der Benutzers/Benutzerin), kann der Systembetreiber die Benutzungsberechtigung einschränken oder ganz entziehen.
  2. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung werden auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft.

§ 6 Haftung des Systembetreibers/Haftungssausschluss

  1. Für die schuldhaft verursachten Schäden an den Einrichtungen der IT-Infrastruktur und seinen Arbeitsplätzen haftet der/die Benutzer/Benutzerin.
  2. Der Systembetreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des/der Benutzers/Benutzerin entsprechen oder dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft.